Allgemeine Leistungsbedingungen

Die folgenden allgemeinen Leistungsbedingungen („Bedingungen“) stellen zusammen mit allen anderen Vereinbarungen, auf die unter diesen Bedingungen verwiesen wird, die verbindliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und Inbenta.

Diese Bedingungen regeln in Verbindung mit den Bedingungen aller zugehörigen Auftragsformulare, Proof-of-Concept-, Implementierungs-, Abonnement- oder anderen Vereinbarungen („Referenzvereinbarung(en)“) Ihre Nutzung der Inbenta-Software und des Abonnements. Durch die Unterzeichnung von Referenzvereinbarungen sind Sie automatisch an die Bedingungen sowohl der Referenzvereinbarung als auch dieser Bedingungen gebunden.

Unsere Allgemeinen Leistungsbedingungen werden stets unter Terms of Service – Inbenta aktualisiert. Inbenta wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um den Kunden über aktualisierte Versionen dieser Bedingungen auf dem Laufenden zu halten. Unbeschadet dessen verpflichtet sich der Kunde, regelmäßig auf die Inbenta-Website zuzugreifen.

1.1. Richtlinie zur zulässigen Nutzung

Der Kunde verpflichtet sich, die folgende Richtlinie zur zulässigen Nutzung vollständig einzuhalten:

Diese Richtlinie zur zulässigen Nutzung (nachstehend „Richtlinie“) gilt für Benutzer, die auf Software als Dienstleistung, Informationsmittel und Informationssysteme (die „Dienste“) von Inbenta („Inbenta“) zugreifen.

Der Zweck dieses Dokuments besteht darin, klare Regeln für die Nutzung der von Inbenta bereitgestellten oder arrangierten Dienste festzulegen.

Inbenta kann diese Richtlinie jederzeit durch Veröffentlichung einer überarbeiteten Version auf seiner Website ändern. Inbenta wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um den Kunden über die aktualisierten Versionen dieser Richtlinie auf dem Laufenden zu halten. Ungeachtet des Vorstehenden stimmt der Kunde zu, regelmäßig auf die Inbenta-Website zuzugreifen. Durch die Nutzung der Dienste erklärt sich der Kunde mit der neuesten Version dieser Richtlinie einverstanden. Wenn der Kunde die Bedingungen dieser Richtlinie nicht erfüllt oder andere dazu ermächtigt oder dabei unterstützt, kann Inbenta die Nutzung der Dienste durch den Kunden aussetzen oder beenden.

1.1.1. Definitionen

Die Dienste: Software als Dienstleistung, Informationsmittel und Informationssysteme von Inbenta („Inbenta“).

Die Software: Dazu gehören die Computerprogramme und die Dokumentation von Inbenta, die an Kunden lizenziert werden, ungeachtet des Formats, in dem sie vorliegen. Als nicht umfassendes Beispiel kann die Software aus Quellcode und/oder Objektcode, SDKs, Docker-Containern, APIs, Zugang und Nutzung des Inbenta-SaaS usw. bestehen.
Software im Besitz von Inbenta, die an Kunden lizenziert wird.

Informationssysteme: Cloud-Server, Netzwerkinfrastruktur, System- und Anwendungssoftware sowie andere Computersubsysteme und -komponenten, die Inbenta gehören oder von Inbenta verwendet werden oder unter der Verantwortung von Inbenta stehen, um die Dienste bereitzustellen. Die Nutzung eines Informationssystems umfasst auch alle internen oder externen Dienste, wie z. B. Internetzugang, E-Mail usw.

Informationsmittel: Im Rahmen dieser Richtlinie bezieht sich der Begriff „Informationsmittel“ auf Informationssysteme und andere Informationen / Daten, unabhängig von ihrer Form, d. h. elektronische Informationen und Papierdokumente, die im Rahmen dieser Dienste verwaltet werden.

Benutzer: Im Rahmen dieser Richtlinie bezieht sich der Begriff „Benutzer“ auf jede Person, die auf die Dienste zugreift.

Instanz: Im Rahmen dieser Richtlinie stellt eine Instanz jede Umgebung dar, die Inbenta dem Kunden für die Nutzung des Dienstes zur Verfügung stellt, mit seiner eigenen Wissensdatenbank, Nutzungs-Dashboards und API-Schlüsseln.

1.1.2. Zweck und Umfang

1.1.2.1. Durch diesen Vertrag gewährt Inbenta dem Kunden, der dies akzeptiert, eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der gemieteten Dienste. Der Zweck dieses Vertrags (der „Zweck“) besteht darin, dem Kunden das Recht zu gewähren, die Software gemäß den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen zu verwenden.

1.1.2.2. Ebenso umfasst die Lizenz zur Nutzung der Dienste zusätzlich zu den in Punkt 1 dieser Klausel genannten die Dokumentation des technischen Supports für die Nutzung und Funktionsfähigkeit der Software, einschließlich des Benutzerhandbuchs, der Spezifikationen und Anweisungen für die Installation und Nutzung, wobei alle zusätzlichen Informationen dem Kunden während der Laufzeit dieses Vertrages regelmäßig von Inbenta für den eigenen Gebrauch zur Verfügung gestellt werden (nachstehend die „Dokumentation“), deren Zweck es ist, den korrekten Betrieb der Software und eine größere Effizienz bei ihrer Nutzung und Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.

Die Lizenz wird auf einer nicht ausschließlichen, nicht abtretbaren und nicht übertragbaren, unteilbaren Basis und ohne das Recht zur Erstellung abgeleiteter Werke für die in der Laufzeit- und Kündigungsklausel des Vertrages angegebene Dauer und zum Zweck der Erbringung der Dienstleistungen gewährt.

1.1.2.3. Die Lizenz umfasst nicht nur die aktuelle Softwareversion, sondern auch so viele Verbesserungen, Korrekturen, Überarbeitungen, Aktualisierungen (einschließlich neuer Versionen), wie Inbenta während der Laufzeit dieses Vertrags in Übereinstimmung mit dem beschriebenen Zweck einführen, entwickeln oder implementieren kann, was unter anderem die Verbesserung der Qualität der Softwarefunktionen, die Aktualisierung ihrer Quellcodes, ihre Anpassung an neue Gegebenheiten auf dem technologischen Markt oder neue Anforderungen an Systeme sowie die Verbesserung oder Erweiterung ihrer Funktionen beinhaltet. Die oben beschriebenen und in Folgenden erläuterten Leistungen werden dem Kunden zu den im Angebot genannten Bedingungen zur Verfügung gestellt.

In diesem Sinne weist Inbenta darauf hin, dass die in der Cloud bereitgestellte Software automatisch aktualisiert wird, wenn Verbesserungen an den Systemen gemäß den von Inbenta festgelegten Interventionsfenstern vorgenommen werden.

1.1.3. Kundenhaftung

1.1.3.1. Instanzen

Der Kunde ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die in seinen Instanzen stattfinden, unabhängig davon, ob er diese Aktivitäten genehmigt oder ob sie von ihm, seinen Mitarbeitern oder einem Dritten (einschließlich Auftragnehmern und Endbenutzern) durchgeführt werden. Inbenta und seine Zweiggesellschaften sind nicht verantwortlich für den unbefugten Zugriff auf die Instanzen des Kunden.

Der Kunde darf die Informationssysteme nur für die Zwecke nutzen, für die er autorisiert wurde, d. h. für die ihm Zugangsrechte eingeräumt wurden.

Der Kunde muss alle angemessenen Vorkehrungen treffen, um alle Zugangsdaten (z. B. Benutzername und Passwort, E-Mail-Adresse, Smartcard oder andere Sicherheitstoken) zu schützen. Er muss verhindern, dass eine andere Person oder Organisation seine Zugangsrechte, d. h. seinen Benutzernamen, direkt oder indirekt verwendet, und darf nicht versuchen, die Zugangsdaten einer anderen Person zu erhalten oder zu nutzen.

Der Zugang zu den Diensten wird nur ordnungsgemäß authentifizierten Benutzern über eine eindeutige und sichere Kombination aus Benutzernamen und starkem Passwort gewährt, die regelmäßig erneuert werden muss. Der Kunde darf nur autorisierten Mitarbeitern die Verwaltung seiner Konten gestatten und ist für alle Inhalte und Transaktionen im Zusammenhang mit diesen Konten verantwortlich. Der Kunde ist zudem dafür verantwortlich, die Liste der Benutzer mit Zugang zu den Informationssystemen von Inbenta auf dem neuesten Stand zu halten.

1.1.3.2. Inhalte

Der Kunde muss sicherstellen, dass seine Inhalte und die Nutzung seiner Inhalte durch die Endbenutzer nicht gegen diese Richtlinie und die geltende Gesetzgebung verstoßen. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Entwicklung, den Betrieb, die Wartung sowie die Einhaltung des Datenschutzes und die Nutzung seiner Inhalte.

1.1.3.3. Sicherheit

Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Dienste ordnungsgemäß zu integrieren, zu konfigurieren und zu nutzen und anderweitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um seine Instanzen und Inhalte so zu sichern und zu schützen, dass angemessene Sicherheit und Schutz gewährleistet sind.

Dies muss die Verwendung von Datenverschlüsselung sowohl während der Übertragung als auch im Ruhezustand und des von Inbenta bereitgestellten Verschleierungstools umfassen, wann immer dies möglich ist, um die persönlichen Informationen des Benutzers vor unbefugtem Zugriff und Offenlegung zu schützen.

Wenn dem Kunden ein Verstoß gegen diese Richtlinie bekannt wird, muss er Inbenta unverzüglich benachrichtigen und auf Anfrage Unterstützung leisten, um den Verstoß zu beenden oder zu beheben. Kontaktkanäle: Support-Center (https://support.inbenta.com).

1.1.3.4. Endbenutzer

Der Kunde ist für die Nutzung der Inhalte und Dienste des Kunden durch die Endbenutzer verantwortlich.

Der Kunde muss sicherstellen, dass alle Endbenutzer die Verpflichtungen des Kunden gemäß dieser Richtlinie einhalten und dass die Bedingungen der Sicherheits- und Datenschutzrichtlinien des Kunden für jeden Endbenutzer mit dieser Richtlinie übereinstimmen.

1.1.4. Zulässige Nutzung der Informationsmittel und Informationssysteme

Der Kunde darf die Dienste nicht nutzen, um die Sicherheit oder Integrität von Netzwerken, Computer- oder Kommunikationssystemen, Softwareanwendungen, Computergeräten oder personenbezogenen Daten zu gefährden, oder auf eine Weise, die die Leistung des Informationssystems unnötig schwächt oder eine Sicherheitsbedrohung darstellt. Unerlaubte Aktivitäten umfassen:

  • Illegale, schädliche oder betrügerische Aktivitäten: Erstellen, Übertragen oder Manipulieren von Informationen mit der Absicht, zu betrügen, persönlichen Gewinn zu erzielen oder andere als die vertraglich festgelegten Zwecke zu erfüllen.
  • Verletzende Inhalte: Erstellung, Übermittlung oder Manipulation von Informationen, die die geistigen Eigentumsrechte von Inbenta verletzen oder gegen die Lizenzbedingungen für Software oder anderes Material verstoßen, wie in diesen Allgemeinen Leistungsbedingungen festgelegt.
  • Schädliche Inhalte: die Systeme von Inbenta zu stören, den Zugang zu ihnen zu verweigern oder ihre Daten zu beschädigen oder zu zerstören.
  • Auf Informationsmittel, die Inbenta gehören, ohne Erlaubnis von Inbenta zuzugreifen, sie zu löschen, zu verändern oder offenzulegen, einschließlich des Versuchs, die Verwundbarkeit eines Systems zu untersuchen, zu scannen oder zu testen, oder auch die von einem System verwendeten Sicherheits- oder Authentifizierungsmaßnahmen zu verletzen.
  • Umgehung von Systembeschränkungen. Die Verwendung manueller oder elektronischer Mittel zur Umgehung von Nutzungsbeschränkungen eines Systems, wie z. B. Zugriffs- und Speicherbeschränkungen.
  • Abfangen. Die Überwachung der Nutzung von Informations- oder Kommunikationssystemen ohne die ausdrückliche Genehmigung von Inbenta. Dazu gehören die Überwachung des Netzwerkverkehrs, die Erkennung von Netzwerken und/oder Geräten, die Erfassung des Wi-Fi-Verkehrs, die Installation von Keylogging- oder Screen-Grabbing-Software, die andere Benutzer als Sie selbst betreffen kann; der Versuch, auf Systemprotokolle oder Server oder sogar Netzwerkgeräte zuzugreifen.
  • Das Hinzufügen von Skripten, die von Inbenta gehostet werden, zu Seiten, auf denen Kreditkarteninformationen oder andere sensible Informationen gesammelt werden. Inbenta ist nicht PCI-DSS-konform. Das Hinzufügen einer Komponente eines Anbieters, der nicht PCI-DSS-konform ist, zur Checkout-Seite macht den gesamten Zahlungsprozess nicht PCI-DSS-konform. Die Alternative besteht darin, dieses Skript im Rechenzentrum des Kunden zu hosten und es mit Subresource Integrity (https://www.w3.org/TR/SRI/) zu sichern.

1.1.5. Richtliniendurchsetzung

Inbenta behält sich das Recht vor, jede Nichteinhaltung dieser Richtlinie oder jeden Missbrauch der Dienste durch den Kunden und seine Partner zu untersuchen.

Inbenta kann jede Aktivität, von der es vermutet, dass sie gegen Gesetze oder Verordnungen verstößt, den zuständigen Strafverfolgungsbehörden melden. Die Meldung kann die Offenlegung der entsprechenden Kundeninformationen beinhalten, wenn dies von den Strafverfolgungsbehörden verlangt wird.

1.2. Geistiges Eigentum

Inbenta ist der alleinige, rechtmäßige und vollständige Eigentümer der geistigen Eigentumsrechte an der Software und der damit verbundenen Dokumentation. Wir stellen Ihnen Software-Hosting-Dienste zur Verfügung. Das bedeutet, dass wir Ihnen Hosting-Dienste von unseren eigenen Servern und Online-Zugang zur Verfügung stellen.

Alle Urheberrechte, Datenbankrechte und sonstigen Patentrechte in Bezug auf die Software gehören Inbenta.

Alle Urheberrechte, Datenbankrechte und alle anderen Patentrechte in Bezug auf Informationen, die ausschließlich vom Kunden bereitgestellt werden (einschließlich aller Informationen, die auf der Website des Kunden enthalten sind oder vom Kunden stammen), gehören dem Kunden.

Jedes von Inbenta oder einem von uns beauftragten Dritten erstellte generische Fragemodell, alle allgemeinen Informationen über die Verwendung der Software, jede von uns gewonnene Idee über die Verwendung von Synonymen, Fachausdrücken usw. können von uns oder einem von uns beauftragten Dritten zugunsten anderer Kunden verwendet werden. Ihre urheberrechtlich geschützten Inhalte, wie z. B. Ihre FAQs, können von Inbenta nicht zur Bereitstellung von Diensten für andere Kunden verwendet werden.

Für die Anwendung dieser Bedingungen bezeichnet der Begriff „Zweiggesellschaft“ jede mit Ihnen verbundene juristische Person, einschließlich Tochter- und Muttergesellschaften. Für die Anwendung der Preisgestaltung in Referenzverträgen können Zweiggesellschaften in diese Preisgestaltung einbezogen werden oder nicht.

Wir lizenzieren gegenseitig die Verwendung der Marken und Handelsnamen des jeweils anderen in der Kommunikation bezüglich der aus diesen Bedingungen abgeleiteten Beziehung und Nutzung der Software. Für öffentliche Äußerungen oder Mitteilungen von einem von uns ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Eigentümers solcher Marken und Handelsnamen erforderlich. Die Rechte an Marken oder Handelsnamen, die von Ihnen oder uns registriert oder verwendet werden, gehören Ihnen bzw. uns.

1.2.1. Nutzungslizenz

Gemäß den hierin enthaltenen Bedingungen und allen Referenzverträgen gewähren wir Ihnen und Ihren Zweiggesellschaften (bei einem Eigentumsanteil von über 50%) eine beschränkte, nicht ausschließliche und weltweite Lizenz zur Nutzung der Software, wie in diesen Bedingungen, dem Auftragsformular und allen Referenzverträgen angegeben, (a) gemäß der von uns bereitgestellten Dokumentation, (b) für Ihren alleinigen Gebrauch. Jede Kopie der Software, die einen Verstoß gegen diese Vereinbarung darstellt, gilt als Urheberrechtsverletzung.

1.2.2. Beschränkungen

Sie verpflichten sich, unter keinen Umständen: (a) Dritten zu gestatten, Kopien der Software oder der zugehörigen Dokumentation an eine Person oder Einrichtung außerhalb der lizenzierten Website zu verteilen, (b) die Software und die zugehörige Dokumentation zu vervielfältigen, zu modifizieren oder zu kopieren, es sei denn, dies ist durch die geltende Gesetzgebung, diese Bedingungen oder eine schriftliche Zustimmung eindeutig erlaubt, (c) die Software oder eine Kopie der gesamten oder eines Teils dieser Software bereitzustellen, zu vermieten, zu verkaufen oder zu übertragen oder sie zugunsten Dritter zu nutzen, (d) die Software zu disassemblieren, nachzubauen, zu kompilieren oder zu dekompilieren. Wenn Sie Informationen über die Interoperabilität der Software mit anderen Programmen benötigen, dürfen Sie die Software nicht zerlegen oder dekompilieren, um diese Informationen zu erhalten, und Sie verpflichten sich, diese schriftlich bei uns anzufordern. Sobald wir Ihre Anfrage erhalten haben, werden wir nach vernünftigem Ermessen feststellen, ob Sie diese Informationen für die Interoperabilität eines unabhängig erstellten Programms benötigen, und wir werden Ihnen diese Informationen so schnell wie möglich bereitstellen oder Sie auf Ihre eigenen Kosten bei der besagten Interoperabilität unterstützen oder Ihnen mitteilen, dass wir diese Informationen oder Unterstützung nicht bereitstellen werden.

Wir verpflichten uns, unter keinen Umständen: (a) Ihre Dokumentation, Passwörter, Plattforminformationen, Codes oder vertraulichen Informationen oder die Websites Ihrer Zweiggesellschaften an Dritte weiterzugeben; (b) Ihre Website und deren Inhalte ohne schriftliche Zustimmung zu ändern, mit Ausnahme der Änderungen, die für das Projekt festgelegt wurden und der Grund für diese Vereinbarung sind; (c) Ihre Plattformsoftware und die dazugehörige Dokumentation zu reproduzieren, zu ändern oder zu kopieren, es sei denn, dies ist durch die geltende Gesetzgebung, diese Bedingungen oder durch Ihre schriftliche Zustimmung eindeutig zulässig.

1.3. Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Dienstleistungen und Produkte werden von Inbenta (einschließlich aller seiner verbundenen Unternehmen) betrieben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Vereinbarung muss in Übereinstimmung mit den geltenden lokalen Gesetzen erfolgen, und die spezifischen Bedingungen der Datenverarbeitung müssen gegebenenfalls in einem spezifischen Datenverarbeitungsvertrag beschrieben werden.

1.4. Verwaltung von Sicherheitsvorfällen

Falls der Kunde Inbenta einen Sicherheitsvorfall melden muss, ist der geeignete Kanal das Inbenta-Support-Center oder per E-Mail an [email protected].

Erhält Inbenta Kenntnis von einem Vorfall innerhalb der Inbenta-Plattform, der die Sicherheit der Informationen des Kunden beeinträchtigen könnte, wird Inbenta diesen Vorfall und seine Auswirkungen auf die betroffenen Informationen dem Kunden melden.

Inbenta wird alle notwendigen Informationen weitergeben, damit der Kunde seine Benutzer warnen und, wenn möglich, Abhilfemaßnahmen ergreifen kann.

Inbenta benachrichtigt den Kunden unverzüglich über den Sicherheitsvorfall per E-Mail an das Inbenta zugewiesene Kundenteam bzw. in dessen Abwesenheit an die in diesem Vertrag (Abschnitt „Benachrichtigungen“) angegebenen Kontaktpersonen, nachdem Inbenta davon Kenntnis erlangt hat, d. h. innerhalb von 48 Stunden, nachdem Inbenta von dem Vorfall Kenntnis erlangt hat.

Inbenta wird auch einen Bericht über den Vorfall im Support Center veröffentlichen und diesen Bericht bis zum Abschluss auf dem neuesten Stand halten.

1.5. Richtlinie zur Datenverarbeitung und Aufbewahrung

1.5.1. Datenverarbeitung: Knowledge, Search und Chatbot-Produkte

Die Inbenta App-Anwendung verfügt über eine Reihe von Dashboards, die Einblicke in die Key Performance Indicators der Inbenta Instanzen des Kunden geben.

Inbenta speichert alle Daten aus den Inbenta-Dashboards in einer Reihe von Datenbanken, dem Inbenta-Berichtssystem. Die Daten in diesen Datenbanken werden in Rohdaten und aggregierte Daten unterteilt.

Rohdaten:

  • Alle über die Inbenta-Integrationstools (SDK und API) gemeldeten Ereignisse werden in ihrem ursprünglichen Zustand als Rohdaten gespeichert.
  • Jedes Ereignis, wie z. B. eine Benutzerfrage, ein Klick oder eine Bewertung, wird einzeln gespeichert. Optional können Ereignisse in derselben Benutzersitzung gruppiert werden.
  • Rohdaten oder Originalereignisse sind nur in Detailansichten auf Inbenta-Dashboards sichtbar (in der Regel nach dem Anklicken einer Lupe).
  • Einige Ereignisse, die als Rohdaten gelten:
    • Benutzerabfrage
    • klicken
    • Bewertung
    • benutzerdefinierte Ereignisse

Aggregierte Daten:

  • Die Key Performance Indicators Ihrer Inbenta-Instanz werden anhand von Rohdatenereignissen berechnet. Wenn Rohdaten als Key Performance Indicator verarbeitet und gespeichert werden, gelten sie als „aggregierte Daten“. Dies bedeutet, dass ein Key Performance Indicator als Zusammenfassung aller Rohdatenereignisse betrachtet werden kann, die diesen spezifischen KPI beeinflussen können.
  • Inbenta-Dashboards zeigen diese aggregierten Daten an. Jede Aggregation bezieht sich auf einen bestimmten KPI. Sie zeigt relevante Details (z. B. Anzahl der Benutzerabfragen pro Tag, Durchklickraten pro Tag, Sitzungsleistungsindikatoren pro Tag usw.).
  • Aggregierte Daten stellen im Allgemeinen die Anzahl der Vorkommnisse von Rohdatenereignissen dar. Im Allgemeinen haben sie nichts mit den ursprünglichen Rohereignissen zu tun, die berechnet werden, um den endgültigen KPI zu generieren (außer bei bestimmten Dashboards, die Rohdaten mit einer Lupe anzeigen können).
  • Einige Beispiele für aggregierte Daten:
    • Anzahl der Benutzerabfragen pro Tag, Benutzertyp, Quelle und Umgebung.
    • Gesamtzahl der Klicks pro Tag, Benutzertyp, Quelle und Umgebung

1.5.2. Datenverarbeitung: Messenger-Produkt

Die Inbenta App-Anwendung bietet ein Tool, das die Kommunikation zwischen Call Center und Kunden abwickelt.

IInbenta-Kunden, die das Inbenta-Messenger-Produkt nutzen, können ihre verschiedenen Support- und Kommunikationskanäle (wie E-Mail, Twitter, Facebook, Live-Chat, Online-Webformulare usw.) für ihre Kunden oder Benutzer konfigurieren. Inbenta-Messenger verbindet sich dann mit all diesen Kanälen und stellt eine bidirektionale Kommunikation zwischen den Support-Mitarbeitern von Inbenta-Kunden und ihren Endbenutzern her.

Im Auftrag seiner Kunden speichert Inbenta die Daten, die durch die bidirektionale Kommunikation zwischen den Callcenter-Mitarbeitern und Benutzern erzeugt werden. Dies geschieht wie folgt:

  • Inbenta hostet jede einzelne Nachricht, die während der Kommunikation zwischen Callcenter-Mitarbeitern und Benutzern erzeugt wird, als Rohdaten. Diese Nachrichten werden in einem kanalunabhängigen, normalisierten Format gespeichert.
  • Inbenta stellt den Callcenter-Mitarbeitern (d. h. den von Inbenta-Kunden verwalteten Mitarbeitern) Kontaktinformationen von Callcenter-Endbenutzern (z. B. E-Mail-Adressen, Twitter-/Facebook-Kontoinformationen oder andere kanalabhängige Kontaktdaten) zur Verfügung. Inbenta sammelt diese Informationen in Übereinstimmung mit den Datenschutzpräferenzen der Benutzer auf den einzelnen Kanälen und verwendet das Messenger-Produkt, um diese Daten zu nutzen und die Kommunikation zwischen Inbenta-Kunden und ihren Endbenutzern über die angegebenen Kanäle sicherzustellen.
  • Als Teil der Inbenta App-Suite bietet Inbenta auch eine Reihe von Dashboards an, die KPIs bezüglich des Nachrichtenvolumens und der Effizienz von Callcenter-Mitarbeitern anzeigen. Die auf diesen Dashboards verfügbaren Daten gelten als aggregierte Daten.

1.5.3. Richtlinie zur Datenaufbewahrung

Inbenta verarbeitet die in den vorherigen Kapiteln beschriebenen Daten im Auftrag seiner Kunden als Datenverarbeiter. Der Kunde übernimmt als Datenverantwortlicher die volle Verantwortung für die Daten, die über Inbenta-Produkte in seinem Namen und in Übereinstimmung mit der dem Kunden zur Verfügung stehenden Produktkonfiguration oder -einrichtung erfasst werden.

Inbenta bewahrt die oben genannten Daten in den folgenden Phasen auf:

  • Die Rohdaten werden im Inbenta-Berichtssystem gespeichert und sind mindestens 100 Tage lang auf den Inbenta-Dashboards verfügbar.
    • Nach 100 Tagen werden alle Rohdaten aus dem Inbenta-Berichtssystem in ein Inbenta-Datenarchiv übertragen. Von da an sind sie nur noch auf Anfrage für rechtliche Anforderungen oder zu Revisionszwecken und im CSV-Exportformat verfügbar.
    • Vom Messenger-Produkt generierte Rohdaten sind von diesem Prozess ausgenommen und bleiben als archivierte Tickets im System verfügbar.
  • Aggregierte Daten werden im Inbenta-Berichtssystem gespeichert und für mindestens drei Jahre auf Inbenta-Dashboards zur Verfügung gestellt.
    • Alle aggregierten Daten, die drei Jahre oder länger gespeichert werden, können in ein Inbenta-Datenarchiv übertragen werden, wo sie nur auf Anfrage in einem CSV-Exportformat verfügbar sind.
  • Bei Vertragsbeendigung:
    • Inbenta überprüft, ob die Instanzen des Kunden noch verwendet werden, und wenn dies der Fall ist, rät Inbenta dem Kunden, die Integrationen aus seinen Systemen zu entfernen
    • Inbenta erinnert den Kunden daran, die Instanzdaten vor ihrer Löschung zu exportieren.
    • Inbenta löscht alle Rohdaten und aggregierten Daten innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsende. Das bedeutet, dass alle auf den Instanzen des Kunden enthaltenen Daten von den Servern von Inbenta gelöscht werden.
  • Inbenta stellt sicher, dass alle Rohdaten und aggregierten Daten entweder für zwei Jahre nach Übertragung in das Datenarchiv von Inbenta oder bis zur Vertragsbeendigung gespeichert werden, je nachdem, was zuerst eintritt.

Inbenta bietet ein Datenmaskierungstool an. Mit diesem Tool können Kunden die im Inbenta-Berichtssystem gespeicherten Daten anonymisieren. Das Datenmaskierungstool von Inbenta anonymisiert Informationen auf der Grundlage einer Reihe von Mustern, die von jedem Kunden (dem Datenverantwortlichen) verwaltet werden. Das Datenmaskierungstool von Inbenta zwingt das System, die anonymisierte Datenversion über alle nachfolgenden Ebenen, Rohdaten und aggregierte Daten zu speichern.

Inbenta behält sich das Recht vor, diese Richtlinie zur Datenarchivierung und -aufbewahrung jederzeit und nach eigenem Ermessen zu überprüfen, wenn dies nach geltender Gesetzgebung erforderlich ist oder um die internen Systeme von Inbenta zu optimieren.

1.6. Haftungsbeschränkung

Inbenta haftet nicht für Schäden, die aus der unsachgemäßen Nutzung oder betrügerischen Nutzung der Plattform durch den Kunden oder seine verbundenen Unternehmen oder Mitarbeiter entstehen, in Bezug auf alle Vereinbarungen und Verpflichtungen im Allgemeinen, die aus diesem Abonnementvertrag abgeleitet und darin geregelt sind.

Obwohl Inbenta bei all seinen Entwicklungen die höchsten angemessen anwendbaren Sicherheitsstandards und -protokolle anwendet, ist Inbenta nicht verantwortlich, wenn die unsachgemäße oder betrügerische Verwendung der vertraglich vereinbarten Produkte durch Dritte erfolgt, die möglicherweise Zugriff auf die App haben, während diese vom Kunden verwendet wird, ohne die Genehmigung von Inbenta, unabhängig davon, ob der Zugriff die Folge einer vorsätzlichen Handlung durch Cyberangriff oder Betrug oder aufgrund von Fahrlässigkeit oder Nichtanwendung aller angemessenen Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen durch den Kunden ist.

Inbenta ist auch nicht verantwortlich für Probleme, die sich aus Gründen höherer Gewalt oder Katastrophen ergeben, die die Plattform beeinträchtigen können, sodass sie aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses nicht mehr aktiv ist oder nicht funktioniert.

Für den Fall, dass aufgrund der Anwendung der in diesem Abonnementvertrag geregelten Bedingungen irgendeine Art von Haftung entsteht, ist deren Höchstbetrag die Summe der gemäß den Bestimmungen dieses Abonnementvertrags gezahlten Beträge.

1.7. Geltende Gesetzgebung und Streitbeilegung

Diese Vereinbarung unterliegt dem anwendbaren Recht des Staates, in dem sich die diese Vereinbarung unterzeichnende Inbenta-Tochtergesellschaft befindet, und wird entsprechend ausgelegt. Ebenso verstehen und vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, ausschließlich den Gerichten des Staates vorgelegt werden, in dem sich die diese Vereinbarung unterzeichnende Tochtergesellschaft von Inbenta befindet. Die Parteien stimmen hiermit diesen ausschließlichen Gerichten und Gerichtsbarkeiten zu.

Letztes Update: 01/08/2022